Das DTV (Destination Thailand Visa) ist das Visum für Menschen, die von Thailand aus für einen Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Thailands arbeiten, und für längere Aufenthalte mit Muay Thai, Kochkursen oder medizinischer Behandlung. Es ist fünf Jahre gültig, erlaubt mehrfache Einreisen und je Einreise 180 Tage Aufenthalt. In Deutschland kostet es 350 €. Sie brauchen einen Nachweis über mindestens 500.000 THB und seit dem 31. August 2026 ein Führungszeugnis. Außerdem dürfen Sie das DTV nur noch in dem Land beantragen, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben oder in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
Das Wichtigste in Kürze
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Gültigkeit | 5 Jahre, mehrfache Einreise |
| Aufenthalt | 180 Tage je Einreise |
| Verlängerung | einmal um 180 Tage bei der Immigration in Thailand, 1.900 THB |
| Gebühr in Deutschland | 350 € (Berlin, Frankfurt, München) |
| Gebühr in Österreich / Schweiz | 350 € (Wien) / 350 CHF (Bern) |
| Finanznachweis | mindestens 500.000 THB (München nennt 12.500 €) |
| Seit 31. August 2026 | Antrag nur im Land der Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes, dazu Führungszeugnis |
| Antrag | online über thaievisa.go.th |
| Bearbeitung in Deutschland | 15 Werktage ab Zahlung |
| Arbeit erlaubt | nur für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Thailands |
Die Änderung vom 31. August 2026
Bis Ende August 2026 konnten viele Antragsteller ihr DTV bei einer thailändischen Botschaft in einem Nachbarland beantragen, etwa in Vientiane oder Kuala Lumpur. Das ist vorbei. Laut Mitteilung des thailändischen Außenministeriums gilt weltweit seit dem 31. August 2026:
- Sie beantragen das DTV bei der Vertretung für das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
- Sie legen ein Führungszeugnis dieses Landes vor.
Für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland heißt das: Sie stellen den Antrag bei der Botschaft Berlin oder einem der Generalkonsulate in Frankfurt und München. Das Generalkonsulat Frankfurt schreibt dazu: Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV dort beantragen. Wer im Ausland lebt, wendet sich an die für ihn zuständige thailändische Vertretung.
Welche Vertretung zuständig ist
Im e-Visa-Portal wählen Sie die Vertretung für Ihr Bundesland:
| Vertretung | Bundesländer |
|---|---|
| Botschaft Berlin | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein |
| Generalkonsulat Frankfurt | Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen |
| Generalkonsulat München | Bayern, Baden-Württemberg |
Österreicher beantragen bei der Botschaft Wien, Schweizer und Liechtensteiner bei der Botschaft Bern.
Die Unterlagen für das DTV (Workcation)
Die Checklisten der drei deutschen Vertretungen sind fast gleich. Sie laden hoch:
- Datenseite des Reisepasses.
- Biometrisches Passfoto, nicht älter als sechs Monate, ohne Brille.
- Nachweis des ständigen Wohnsitzes in Deutschland. Die Botschaft Berlin nennt für Deutsche die Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder eine Meldebescheinigung. Frankfurt verlangt für das DTV beides, Personalausweis und Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate, mit derselben Adresse. Laden Sie am besten beides hoch.
- Finanznachweis über mindestens 500.000 THB, zum Beispiel Kontoauszüge der letzten drei Monate oder eine Verpflichtungserklärung (Sponsorenbrief). München nennt als Gegenwert 12.500 €.
- Nachweis der Tätigkeit: Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung aus dem Heimatland oder ein berufliches Portfolio als Freiberufler. München verlangt ausdrücklich eine Bescheinigung, dass Ihr Arbeitgeber das Homeoffice in Thailand erlaubt, oder bei Selbständigen die Gewerbeanmeldung.
- Führungszeugnis aus dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder des Antrags.
Achtung beim Alter des Führungszeugnisses: Frankfurt akzeptiert ein Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz, das nicht älter als sechs Monate ist. München verlangt eines, das nicht älter als drei Monate ist. Wer in Bayern oder Baden-Württemberg wohnt, bestellt es also kurz vor dem Antrag. Das Führungszeugnis beantragen Sie online beim Bundesamt für Justiz oder bei Ihrer Meldebehörde.
DTV für Soft-Power-Aktivitäten und Familie
Das DTV gibt es auch für Muay Thai, thailändische Kochkurse oder eine medizinische Behandlung. Statt des Arbeitsnachweises laden Sie die Teilnahmebestätigung der Schule oder die Terminbestätigung des Krankenhauses hoch. Die übrigen Unterlagen, auch die 500.000 THB und das Führungszeugnis, bleiben gleich.
Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren von DTV-Inhabern stellen einen eigenen Antrag. Sie brauchen das DTV des Hauptantragstellers, einen Nachweis der Verwandtschaft (Heirats-, Geburts- oder Adoptionsurkunde), den Finanznachweis und ein Führungszeugnis.
So läuft der Antrag
- Konto auf thaievisa.go.th anlegen. Frankfurt rät, alle Angaben auf Englisch und ohne automatische Browser-Übersetzung einzutragen.
- Die Vertretung für Ihr Bundesland wählen und „Destination Thailand Visa" auswählen.
- Unterlagen hochladen und alle Angaben prüfen. Nach der Zahlung sind keine Korrekturen mehr möglich.
- 350 € online bezahlen. Sie müssen sich dabei in Deutschland aufhalten.
- Die Entscheidung abwarten: 15 Werktage ab Zahlung. Fordert die Vertretung weitere Unterlagen an, beginnen weitere 15 Werktage.
Beantragen Sie das Visum frühestens 90 Tage vor der Ankunft. Die Gebühr wird unter keinen Umständen erstattet, auch nicht bei Ablehnung. Die Vertretung kann Sie zu einem Gespräch einladen, bleiben Sie deshalb während der Bearbeitung in Deutschland.
In Thailand: Verlängerung, Meldung, Steuern
Bei jeder Einreise erhalten Sie 180 Tage. Diesen Aufenthalt können Sie einmal bei der Immigration um weitere 180 Tage verlängern. Die Gebühr beträgt 1.900 THB. Die Verlängerung liegt im Ermessen des Beamten. Danach reisen Sie aus und bekommen bei der nächsten Einreise wieder 180 Tage.
Wer 90 Tage am Stück im Land ist, muss seine Adresse melden, siehe 90-Tage-Meldung (englisch). Wer 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Thailand verbringt, kann dort steuerpflichtig werden. Zwischen Deutschland und Thailand besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, eine Beratung bei einem Steuerberater lohnt sich.
Das DTV erlaubt keine Arbeit für thailändische Firmen oder Kunden. Dafür brauchen Sie ein Non-Immigrant-B-Visum und eine Arbeitserlaubnis.
Häufige Fragen
Was kostet das DTV Visum für Deutsche?
350 € bei der Botschaft Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und München. Die Botschaft Wien verlangt ebenfalls 350 €, die Botschaft Bern 350 CHF. Die Verlängerung in Thailand kostet 1.900 THB.
Kann ich das DTV noch in Laos oder Malaysia beantragen?
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland nicht mehr. Seit dem 31. August 2026 wird das DTV nur im Land der Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes erteilt.
Brauche ich für das DTV ein Führungszeugnis?
Ja, seit dem 31. August 2026. Frankfurt akzeptiert ein Führungszeugnis bis sechs Monate, München nur bis drei Monate nach Ausstellung.
Wie viel Geld muss ich für das DTV nachweisen?
Mindestens 500.000 THB, etwa durch Kontoauszüge der letzten drei Monate oder eine Verpflichtungserklärung. Das Generalkonsulat München nennt 12.500 € als Gegenwert.
Darf ich mit dem DTV für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten?
Ja, wenn Ihr Arbeitgeber außerhalb Thailands sitzt. München verlangt dafür eine Bescheinigung, dass Homeoffice in Thailand erlaubt ist. Arbeit für thailändische Firmen ist nicht erlaubt.
Kann ich das DTV in Thailand beantragen?
Nein. Das DTV wird über das e-Visa-Portal bei der Vertretung Ihres Wohnsitzlandes beantragt, und Sie müssen sich beim Antrag dort aufhalten.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In Deutschland 15 Werktage ab Zahlung. Wochenenden und Feiertage der Vertretung zählen nicht mit.
Quellen
- Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt: Destination Thailand Visa (DTV)
- Königlich Thailändisches Generalkonsulat München: DTV Workcation
- Königlich Thailändische Botschaft Berlin: Visaarten und erforderliche Unterlagen
- Königlich Thailändische Botschaft Berlin: Visagebühren
- Thailändisches Außenministerium: Mitteilung zu den DTV-Unterlagen, via Botschaft Peking (englisch)
- Königlich Thailändische Botschaft Bern: DTV (englisch)
- Königlich Thailändische Botschaft Wien: e-Visa (englisch)
- Bundesamt für Justiz: Führungszeugnis online beantragen
Redaktion Thai Visa Services · Stand:
Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig. Prüfen Sie vor der Reise die offiziellen Angaben der thailändischen Behörden.