Thailand Visum · Deutsch

Rentnervisum Thailand 2026: Non-O oder O-A für Deutsche

Rentnervisum Thailand ab 50: 800.000 THB oder 65.000 THB im Monat. O-A 175 €, Krankenversicherung ab 100.000 USD, Antrag online über das e-Visa-Portal.

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Wer ab 50 Jahren seinen Ruhestand in Thailand verbringen will, hat zwei übliche Wege: das Non-Immigrant-Visum O für Rentner und das Langzeitvisum O-A. Für beide müssen Sie ein Guthaben von 800.000 THB oder ein Einkommen von mindestens 65.000 THB im Monat nachweisen. Das O-A ist ein Jahr gültig, kostet bei den Vertretungen in Deutschland 175 € und verlangt eine Krankenversicherung mit mindestens 100.000 USD oder 3.000.000 THB Versicherungssumme, ein ärztliches Attest und ein Führungszeugnis. Das Non-O für Rentner kostet 70 € und gilt für eine Einreise mit 90 Tagen Aufenthalt, der dann in Thailand verlängert wird. Beantragt wird beides online über das e-Visa-Portal.

Das Wichtigste in Kürze

Punkt Non-O (Ruhestand) O-A (Langzeitaufenthalt)
Mindestalter 50 Jahre 50 Jahre
Voraussetzung laut Botschaft Berlin Rentner mit staatlicher Rente ständiger Wohnsitz im Antragsland
Finanzen 800.000 THB Kontostand oder 65.000 THB monatlich 800.000 THB Kontostand oder 65.000 THB monatlich
Krankenversicherung nicht verlangt mindestens 100.000 USD oder 3.000.000 THB, plus Foreign Insurance Certificate
Ärztliches Attest nein ja, höchstens drei Monate alt
Führungszeugnis nein ja
Einreisen / Gültigkeit eine Einreise, 3 Monate gültig mehrfach, 1 Jahr
Aufenthalt bis 90 Tage, danach Verlängerung in Thailand 1 Jahr ab Einreise
Gebühr Deutschland 70 € 175 €
Gebühr Österreich / Schweiz 70 € / 80 CHF 175 € / 185 CHF

Non-O oder O-A: der Unterschied

Das Non-O für Rentner ist der einfache Einstieg. Die Botschaft Berlin beschreibt es als Visum für Rentner ab 50 mit staatlicher Rente, die zunächst nicht länger als 90 Tage bleiben wollen. Sie laden Pass, Foto, Wohnsitznachweis und den Finanznachweis hoch. Eine Krankenversicherung, ein Attest oder ein Führungszeugnis verlangt die Checkliste nicht. In Thailand beantragen Sie dann bei der Immigration eine Verlängerung um ein Jahr. Dort gelten eigene Regeln, vor allem für das Geld auf einem thailändischen Konto.

Das O-A bringt Ihnen sofort ein Jahr Aufenthalt und mehrfache Einreisen. Dafür ist die Vorbereitung in Deutschland aufwendiger: Krankenversicherung mit Versicherungsbescheinigung, ärztliches Attest und Führungszeugnis. Der Vorteil ist Planungssicherheit, bevor Sie Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben.

Welches besser passt, hängt vor allem an der Versicherung. Wer eine Auslandskrankenversicherung mit hoher Summe ohnehin abschließt, hat mit dem O-A wenig Mehraufwand. Wer das nicht kann, startet mit dem Non-O. Einen Überblick über das Non-Immigrant O (englisch) finden Sie auch auf unserer englischen Seite.

Unterlagen für das O-A

Die Botschaft Berlin nennt in ihrer Liste der Visaarten (Stand 1. September 2026):

  1. Datenseite des Reisepasses.
  2. Passbild, nicht älter als sechs Monate.
  3. Nachweis über den ständigen Wohnsitz in dem Land, in dem Sie den Antrag stellen.
  4. Finanznachweis: monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB oder ein aktueller Kontostand von 800.000 THB, etwa Kontoauszüge der letzten drei Monate oder ein Einkommensnachweis wie der Rentenbescheid.
  5. Ärztliches Attest aus dem Antragsland, dass keine der in der Ministerialverordnung Nr. 14 (B.E. 2535) genannten Krankheiten vorliegt. Das Attest ist drei Monate gültig. Die Botschaft stellt dafür ein Formular „Gesundheitszeugnis" bereit.
  6. Foreign Insurance Certificate: ein Formular der thailändischen Versicherungsaufsicht, das Ihr Versicherer ausfüllt, unterschreibt und abstempelt. Es steht auf longstay.tgia.org.
  7. Krankenversicherung eines thailändischen oder ausländischen Versicherers für allgemeine Krankheiten, einschließlich COVID-19, mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 USD oder 3.000.000 THB.
  8. Führungszeugnis aus dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder des Antrags. Für Deutsche ist das das Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz.

Ältere Ratgeber nennen für das O-A noch 40.000 THB ambulant und 400.000 THB stationär. Diese Werte verlangt die Botschaft Berlin heute für das zehnjährige O-X-Visum mit thailändischer Versicherung, nicht für das O-A.

Wo Sie den Antrag stellen

Alle Anträge laufen online über thaievisa.go.th. Papieranträge nehmen die Vertretungen nicht mehr an. Sie wählen im Portal die Vertretung für Ihr Bundesland:

Vertretung Bundesländer
Botschaft Berlin Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Generalkonsulat Frankfurt Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen
Generalkonsulat München Bayern, Baden-Württemberg

Sie müssen beim Absenden und Bezahlen in Deutschland sein. Die Bearbeitung dauert 15 Werktage ab Zahlung, der Antrag ist frühestens 90 Tage vor der Ankunft möglich. Die Gebühr wird nicht erstattet.

Österreicher beantragen bei der Botschaft Wien: O-A 175 €, Non-O 70 €. Schweizer beantragen bei der Botschaft Bern: O-A 185 CHF, Non-O 80 CHF. Bern nennt als Antragsberechtigte für das O-A Schweizer Staatsangehörige, Personen mit Niederlassungsbewilligung C und Liechtensteiner ab 50 Jahren.

Das O-X als Alternative

Die Botschaft Berlin bietet zusätzlich das O-X an, ein Langzeitvisum für über 50-Jährige. Es kostet 350 €, gilt zunächst fünf Jahre und wird vor Ort auf zehn Jahre verlängert. Die Hürden sind deutlich höher: ein Festgeld von mindestens 3.000.000 THB oder mindestens 1.800.000 THB zusammen mit einem Jahreseinkommen von mindestens 1.200.000 THB, dazu eine Krankenversicherung bei einem thailändischen Versicherer mit mindestens 40.000 THB ambulant und 400.000 THB stationär. Das O-X steht nicht allen Staatsangehörigkeiten offen. Prüfen Sie das bei Ihrer Vertretung.

Nach der Ankunft in Thailand

  • 90-Tage-Meldung: Auch mit einem Jahr Aufenthalt melden Sie Ihre Adresse alle 90 Tage bei der Immigration, siehe 90-Tage-Meldung (englisch).
  • Re-Entry Permit: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts ausreisen, brauchen Sie vorher eine Wiedereinreiseerlaubnis. Sonst verfällt Ihr Aufenthalt. Sie kostet 1.000 THB für eine und 3.800 THB für mehrfache Wiedereinreisen, siehe Re-Entry Permit (englisch).
  • Verlängerung: Das O-A kann bei der Immigration um ein Jahr verlängert werden, die Gebühr beträgt 1.900 THB. Dafür verlangt die Immigration das Geld in der Regel auf einem thailändischen Konto und weiterhin eine gültige Versicherung.
  • Arbeit: Mit dem Rentnervisum dürfen Sie nicht arbeiten.
  • Steuern: Ab 180 Tagen im Kalenderjahr können Sie in Thailand steuerpflichtig werden. Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Häufige Fragen

Wie viel Geld brauche ich für das Rentnervisum in Thailand?

Einen Kontostand von 800.000 THB oder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB. Das gilt für das Non-O für Rentner und für das O-A. Nachweise sind Kontoauszüge der letzten drei Monate oder ein Einkommensnachweis.

Welche Krankenversicherung verlangt das O-A?

Eine Krankenversicherung eines thailändischen oder ausländischen Versicherers für allgemeine Krankheiten einschließlich COVID-19, mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 USD oder 3.000.000 THB. Ihr Versicherer muss außerdem das Foreign Insurance Certificate ausfüllen und abstempeln.

Was kostet das O-A Visum in Deutschland?

175 € bei der Botschaft Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und München. In Wien kostet es ebenfalls 175 €, in Bern 185 CHF.

Kann ich das Rentnervisum per Post oder persönlich beantragen?

Nein. Alle Visa werden online über thaievisa.go.th beantragt. Die Vertretungen in Deutschland nehmen keine Papieranträge an.

Brauche ich für das O-A ein Führungszeugnis?

Ja. Die Botschaft Berlin verlangt ein Führungszeugnis aus dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder aus dem Land, in dem Sie den Antrag stellen.

Kann ich das O-A in Thailand beantragen?

Nein. Das O-A wird bei der Vertretung in Ihrem Wohnsitzland beantragt. Wer schon in Thailand ist, spricht mit der Immigration über einen Wechsel der Visumart.

Darf ich mit dem Rentnervisum in Thailand arbeiten?

Nein. Das Rentnervisum erlaubt keine Erwerbstätigkeit, auch keine bezahlte Nebentätigkeit.

Quellen

Redaktion Thai Visa Services · Stand:

Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig. Prüfen Sie vor der Reise die offiziellen Angaben der thailändischen Behörden.